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AGB

Überschrift 1

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WEHRLI Educa­tion & Products GmbH und der SHOEING FOR SOUNDNESS GmbH:

 

I. Gemeinsame Bedingungen

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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der WEHRLI Education & Products GmbH und der SHOEING FOR SOUNDNESS GmbH («Leis­tungserbringer») angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen, Produkte und sonsti­gen Leistungen. Die von den Leistungserbringern dem Kunden zu erbringenden Leistungen oder Lieferungen sind auf www.shoeing4soundness.ch oder bei anderen Leistungen ge­mäss separaten Offerten und Vereinbarungen geregelt.

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Angebote der Leistungserbringer sind nicht verbindlich, solange sie nicht ausdrück­lich als verbindlich bestätigt werden. Schriftliche oder mündliche Anmeldungen an Weiterbildungsveranstaltungen, Bestellungen von Produkten sowie Terminvereinba­rungen für andere Leistungen sind verbindlich. Als schriftlich im Sinne der vorliegen­den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch elektronische Kommunikations­mittel wie E-Mail, Whatsapp Nachrichten sowie SMS.

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Für die Bearbeitung von Personendaten durch die Leistungserbringer gelten die Best­immungen der Datenschutzerklärung.

 

Falls für einzelne Leistungen keine kürzere Zahlungsfrist in den Besonderen Bestim­mungen festgelegt ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum. Die Begleichung der Rechnungsbeträge kann in bar, mit Kreditkarte oder per Banküber­weisung erfolgen. Soweit die Preise nicht ausdrücklich als «inklusive Mehrwert­steuer» deklariert sind, wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer vom Leis­tungserbringer zusätzlich in Rechnung gestellt. Falls der Kunde fällige Rechnungen noch nicht bezahlt hat, ist der Leistungserbringer berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen bis zur Tilgung der Ausstände zurück zu halten oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Leistungserbringer ist jederzeit berechtigt, eine Voraus-/Anzahlung oder die Begleichung der offenen Rechnungen bei Abholung der Leistung zu verlangen.

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Die Haftung der Leistungserbringer wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Abschluss geeigneter Versicherungen, wie insbesondere für die Pferde sowie für von diesen verursachten Schäden im Rahmen der Pferdehalterhaftpflicht, für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltun­gen oder Versandrisiken liegt in der Verantwortung des Kunden.

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Auf die Vertragsbeziehung zwischen den Leistungserbringern und dem Kunden ist das materielle schweizerische Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist am Sitz des Leistungserbringers.

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II. Besondere Bedingungen

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A. Weiterbildungsveranstaltungen

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Leistungserbringer für Weiterbildungsveranstaltungen ist die WEHRLI Educa­tion & Products GmbH.

 

Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, geplante Veranstaltungen ab­zusagen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mindestzahl der An­meldungen nicht erreicht bzw. infolge von Abmeldungen unterschritten wird oder Referenten verhindert sind. Bei Überbuchungen oder Nichterreichung der Mindestzahl der Anmeldungen behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, angemeldete Teilnehmer für eine andere Veranstaltung einzuteilen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall das Recht, dem Leistungserbringer gegenüber die Neueinteilung bei Unzumutbarkeit schriftlich abzulehnen.

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Für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen fallen eine Anzahlung für die Platzreservation sowie eine Restzahlung für die Begleichung der Gesamtkosten an.

  • Die Anzahlung ist innert 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlos­sen.

  • Die Restzahlung ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei schriftlicher Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung von 50 % der Restzahlung.

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Spezialfall WEPA Public evening: Für den Besuch eines WEPA Public Evenings fällt eine Teilnahmegebühr an.

  • Die Teilnahmegebühr ist vor dem Eintritt zur Veranstaltung bar zu bezahlen.

  • Eine schriftliche Abmeldung ist bis zum Anmeldeschluss kostenlos möglich. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss oder bei Nichtteil­nahme an der Veranstaltung wird der Leistungserbringer die gesamten Teilnahmegebühren in Rechnung stellen.

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Allfällige Studenten- oder Lehrlingsrabatte werden nur gegen Vorweisung eines entsprechenden Ausweises gewährt. 

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B. Produkte (Hufeisen und Zubehör)

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Leistungserbringer für Produkte ist die WEHRLI  Education & Products GmbH.

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Der Leistungserbringer gewährleistet bei bestimmungsgemässem Gebrauch die Mängelfreiheit der gelieferten Produkte. Die gebrauchstypische Abnutzung sowie unsachgemässer Gebrauch, Pflege oder Anwendung der Produkte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde hat dem Leistungserbrin­ger festgestellte Mängel ohne Verzug schriftlich zu melden. Er hat ausschliesslich das Recht auf eine kostenlose Ersatzlieferung des mangelhaften Produkts.

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Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Lager Heldswil (Schweiz). Der Leis­tungserbringer ist zu Teillieferungen mit entsprechender Rechnungsstellung berechtigt. Er ist bestrebt, die bekannt gegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferver­zögerungen beim Leistungserbringer oder seinen Lieferanten kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr.

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C. Hufbeschlag

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Leistungserbringer für Hufbeschläge ist die SHOEING FOR SOUNDNESS GmbH. Als Kunde und Schuldner der Vergütung gilt der Eigentümer des Pferdes, auch wenn der Termin von einem Vertreter (z.B. Pferdepfleger, Trainer, Reitbeteili­gung) vereinbart worden ist.

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Für die Ausführung der Hufbeschlagsarbeiten inklusive Material sind die vereinbar­ten Vergütungen zu bezahlen. Terminvereinbarungen können bis zu längstens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. Bei späteren Absa­gen sowie Nichterscheinen zum vereinbarten Termin kann der Leistungserbrin­ger dem Kunden die geplanten Leistungen, exklusive Material, in Rechnung stellen.

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Der Leistungserbringer gewährleistet den ordnungsgemässen Hufbeschlag des Pferdes. Der Leistungserbringer wird die Hufbeschlagsarbeiten soweit möglich und soweit im Rahmen seiner eigenen fachlichen Beurteilung und Erfahrungen nachvollziehbar, ge­mäss den tierärztlichen Empfehlungen sowie gemäss spezifischer, ihm schrift­lich mitgeteilter Vorgaben des Kunden (z.B. im Falle von spezifischen Rennveranstal­tungsrichtlinien) durchführen.

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Der Kunde verpflichtet sich, dem Leistungserbringer die ihm bekannten und für den Hufbeschlag relevanten Informationen, Beschwerden und Verhaltens-auf­fälligkeiten des Pferdes mitzuteilen. Der Leistungserbringer kann in Absprache mit dem Kunden die kostenpflichtige Anfertigung von Röntgenbil-dern veranlassen. Im Übrigen verpflichtet er sich, aus­schliesslich gesunde, gut gepflegte und für den Leistungserbringer, seine Ein­richtung sowie für Dritte und andere Pferde ungefährliche Pferde zum Hufbe­schlag zu bringen. Bei Zweifeln am geeigneten Zustand oder Verhalten der Pferde sowie bei unsachgemässen Beschlagsanweisungen des Kunden ist der Leistungserbrin­ger jederzeit berechtigt, die Durchführung des Hufbeschlags zu verweigern oder von einer tierärztlichen Bescheinigung abhängig zu machen.

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Der Leistungserbringer gewährleistet bei bestimmungsgemässem Gebrauch die Mängelfreiheit der geleisteten Arbeiten und die sorgfältige und fachmännische Ausführung der Leistungen. Gebrauchstypische Beschädigung, Abnutzung sowie unsachgemässer Gebrauch, Pflege oder Anwendung der geleisteten Arbeiten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde hat dem Leistungserbrin­ger Mängel ohne Verzug schriftlich zu melden. Er hat ausschliesslich das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung der erbrachten Leistungen.

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Sofern mit dem Kunden während der Durchführung der Beschlagsarbeiten und Behandlung die Einstellung des Pferdes vereinbart ist, wird der Kunde oder dessen Vertreter den Leis­tungserbringer vorgängig über allfällige spezifische Instruktionen zur Behand­lung, Pflege, Fütterung und ähnliches schriftlich informieren. Er wird dem Leistungserbringer je­derzeit als Kontakt für Rückfragen oder Notsituationen zur Verfügung stehen und ihm die Produkte für eine spezifische Füt­terung, Pflege, Behandlung oder Medikamente zur Verfügung stellen.

 

 

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WEHRLI Educa­tion & Products GmbH und der SHOEING FOR SOUNDNESS GmbH, Heldswil (Schweiz), Dezember 2019

 

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